Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version vom 26. Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der Software einschliesslich ihrer Bestandteile (Code, Bild, Text, UI) und der dadurch vermittelten Leistungen (gesamthaft „Software") von Staffapp AG (nachfolgend «Staffapp») durch Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundinnen»). Mit dem Vertragsabschluss oder der Verwendung der Software akzeptieren die Kundinnen diese AGB. Die Geltung von AGB der Kundinnen ist ausgeschlossen. Soweit Staffapp Personendaten im Auftrag der Kundinnen als Auftragsdatenbearbeiterin bearbeitet, gilt ergänzend der Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADV) als Bestandteil dieser AGB, der den übrigen Bestimmungen im Widerspruchsfall vorgeht.
Staffapp bearbeitet Personendaten gemäss schweizerischem Datenschutzrecht (DSG) und – soweit auf Staffapp anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details zur Datenbearbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu den eingesetzten Dienstleistern entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
1. Nutzung
1.1. Staffapp stellt den Kundinnen die Software gegen Entgelt zur Nutzung zur Verfügung, insbesondere in Form von Smartphone-Apps. Die Nutzung bedingt, dass die Kundinnen und Nutzer über Internet auf die Software zugreifen sowie Smartphone-Apps aus den App Stores von Apple und/oder Google installieren können.
1.2. Die Nutzung der Software ist auf den rechtmässigen, bestimmungsgemässen eigenen Gebrauch durch die Kundinnen beschränkt. Die Kundinnen sind für sämtliche Aktivitäten der Nutzer im Zusammenhang mit der Software verantwortlich. Staffapp kann den Zugriff auf die Software jederzeit dauerhaft oder zeitweise und mit oder ohne vorgängige Abmahnung verweigern oder ausschliessen, wenn Grund zur Annahme einer Verletzung dieser AGB oder einer nicht rechtmässigen Nutzung der Software besteht oder wenn die Sperrung zum Schutz der Software, anderer Kundinnen oder Dritter erforderlich ist. Staffapp informiert die betroffenen Kundinnen vorgängig, in dringenden Fällen nachträglich. Die Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühren bleibt während einer Sperrung bestehen, wenn die Kundinnen den Anlass der Sperrung zu vertreten haben. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen kann Staffapp die Nutzungsvereinbarung fristlos kündigen.
1.3. Die Kundinnen sind verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen durch ihre Nutzer durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, den Zugang zur Software vor einer Verwendung durch Unberechtigte (einschliesslich nicht autorisierter Personen in der Organisation der Kundin) zu schützen und Zugangsdaten sicher zu verwahren. Jede Handlung unter Verwendung des oder der Logins der Kundin gelten im Verhältnis zu Staffapp als autorisierte Handlung der Kundin.
2. Lizenz
2.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Staffapp räumt den Kundinnen eine nicht ausschliessliche, auf die Vertragsdauer beschränkte und weder übertragbare noch unterlizenzierbare Lizenz ein für die Nutzung der Software im und für das Unternehmen, auf dessen Firma oder Namen der jeweilige Vertrag mit Staffapp lautet. Die Lizenz ist auf den vereinbarten Umfang und den bestimmungsgemässen Gebrauch im Rahmen dieser AGB beschränkt.
2.2. Die Kundinnen verpflichten sich, die Software weder für Dritte noch für eigene Zwecke zu vervielfältigen. Die Kundinnen sind nicht berechtigt, Dritten die Software in irgendeiner Form zugänglich zu machen oder die Software selbst zu verändern.
3. Entgelt
3.1. Als «Nutzer» gilt jedes für die Kundinnen freigeschaltete Nutzerkonto. Massgeblich für die Lizenzgebühren ist die Zahl der am Ende des jeweiligen Monats freigeschalteten Nutzerkonten; jeder angefangene Monat zählt voll.
3.2. Die Lizenzgebühren werden pro Nutzer der Software und pro angefangenen Monat vereinbart. Das Entgelt für die Lizenz (nachfolgend die «Lizenzgebühren») sowie für sonstige Leistungen richtet sich nach den besonderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Staffapp und den Kundinnen. Mit den Lizenzgebühren wird ausschliesslich das Recht, die Software zu nutzen, abgegolten.
3.3. Sonstige Leistungen betreffen insbesondere das erstmalige Aufsetzen der Nutzerkonten für Kundinnen («Business Accounts»), Anpassungen für einzelne Kundinnen einschliesslich der Personalisierung der Software mit kundenspezifischen Icons und die dateibasierte Erfassung bzw. Synchronisierung von Nutzern, die Behebung von kundenspezifischen Problemen, die Beratung, Eigenentwicklungen, Schulung und Support. Alle Leistungen, die über die Nutzung der Software selbst hinausgehen, sind zusätzlich nach den jeweils geltenden Ansätzen von Staffapp zu vergüten.
3.4. Die Lizenzgebühren sind im Voraus zu bezahlen. Die Vorauszahlung entspricht mindestens den geschätzten jährlichen Lizenzgebühren aufgrund der voraussichtlichen Zahl der Nutzer. Die Kundinnen sind verpflichtet, Staffapp über die voraussichtliche Zahl der Nutzer zu informieren.
3.5. Nach jeweils einem Nutzungsjahr werden die tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren den Kundinnen in Rechnung gestellt und mit der Vorauszahlung verrechnet.
3.6. Staffapp ist im eigenen Ermessen jederzeit berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Staffapp ist berechtigt, die Vorauszahlung aufgrund einer höheren voraussichtlichen Zahl der Nutzer — auch während einem laufenden Nutzungsjahr — zu erhöhen.
3.7. Staffapp kann die vereinbarten Lizenzgebühren und die vereinbarten Ansätze für sonstige Leistungen mit Wirkung auf den Beginn eines neuen Nutzungsjahres einseitig anpassen. Anpassungen sind mindestens drei Monate im Voraus in geeigneter Form anzukündigen. Bei einer Erhöhung von mehr als [5] % gilt Ziff. 8.2.
4. Daten und Datenschutz
4.1. Staffapp und die Kundinnen verpflichten sich, das anwendbare Recht einschliesslich des Datenschutzrechts einzuhalten. Für die Bearbeitung von Daten im Auftrag von Kundinnen gilt der Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADV) von Staffapp als Bestandteil dieser AGB. Staffapp bearbeitet Randdaten der Nutzung, insbesondere Server-Logs und Login-Metadaten, in eigener Verantwortung, soweit dies für den sicheren und stabilen Betrieb der Software erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung von Staffapp gilt für die Bearbeitung in eigener Verantwortung.
4.2. Die in der oder über die Software erfassten Daten der Kundinnen bleiben in der Hoheit der Kundinnen. Die Sicherung ihrer Daten obliegt den Kundinnen. Staffapp erstellt im Rahmen der technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss ADV regelmässige Sicherungskopien dieser Daten. Staffapp ist aber nicht als Backup oder zur Datenspeicherung oder -sicherung bestimmt. Es obliegt den Kundinnen, eigene Sicherungen zu erstellen, soweit sie dies für erforderlich halten. Sie können ihre Daten dazu jederzeit über die in der Software verfügbaren Exportfunktionen exportieren. Auf Ersuchen unterstützt Staffapp die Kundinnen bei der Migration; diese Unterstützung gilt als sonstige Leistung und wird zusätzlich vergütet.
4.3. Staffapp bearbeitet Personendaten, die sie im Auftrag der Kundinnen bearbeitet, ausschliesslich gemäss dem Auftragsdatenbearbeitungsvertrag und den Weisungen der Kundinnen. Staffapp ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten (die keinen Rückschluss auf die Kundinnen, deren Nutzer oder betroffene Personen zulassen) für statistische Zwecke sowie zur Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Leistungen, insbesondere der Software, zu nutzen.
4.4. Kundinnen, die im Rahmen der Software die Personendaten anderer Personen bearbeiten, gewährleisten, dass eine solche Bearbeitung rechtskonform erfolgt. Dazu zählen insbesondere die Information der betroffenen Personen nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts sowie das Einholen allenfalls erforderlicher Einwilligungen in die Bearbeitung von Personendaten.
4.5. Die Kundinnen sichern zu, dass sie keine rechtswidrigen, Drittrechte verletzenden, diskriminierenden, rassistischen oder schädlichen Inhalte erfassen oder veröffentlichen.
4.6. Staffapp darf die Kundinnen per Briefpost, E-Mail, Instant Messaging, SMS und sonstige Kommunikationskanäle mit Benachrichtigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Software informieren und kontaktieren. Die Kundinnen können dem Empfang solcher Benachrichtigungen und Mitteilungen jederzeit widersprechen („Opt-out"). Davon ausgenommen sind Benachrichtigungen und Mitteilungen, welche für die Nutzung der Software erforderlich sind. Einzelheiten zur Bearbeitung der Kontaktdaten der Kundinnen sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Zahlungsfrist für alle Zahlungen der Kundinnen beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Staffapp ist berechtigt, die Leistungserbringung von der Bezahlung offener Forderungen oder Rechnungen abhängig zu machen.
5.2. Nach Ablauf einer allfälligen Zahlungsfrist oder bei sonstiger Fälligkeit einer Forderung oder Rechnung geraten Kundinnen automatisch in Verzug. Bei Verzug fallen allfällige, durch Staffapp verbindlich zugesicherte Termine dahin.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Staffapp bemüht sich um die Mängelfreiheit und eine hohe Verfügbarkeit der Software. Staffapp informiert die Kundinnen nach Möglichkeit rechtzeitig im Voraus über geplante Unterbrüche. Die Kundinnen sind verpflichtet, Staffapp so bald wie möglich über Mängel zu informieren, damit diese nach Möglichkeit behoben werden können. Staffapp behebt von den Kundinnen gemeldete, reproduzierbare Mängel, welche die Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigen, innert angemessener Frist. Weitergehende Gewährleistungen, insbesondere für eine bestimmte Verfügbarkeit oder eine ununterbrochene Nutzbarkeit der Software, sind ausgeschlossen.
6.2. Staffapp haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Staffapp ausschliesslich für direkte Schäden und insgesamt höchstens bis zum Betrag, den die betroffenen Kundinnen für die betreffenden Leistungen in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt haben. Jede weitergehende Haftung, einschliesslich der Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust sowie der Haftung für Hilfspersonen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.3. Kundinnen haften gegenüber Staffapp und allfälligen Dritten für sämtliche direkten und indirekten Schäden, Kosten und Auslagen, die aufgrund von Verletzungen dieser AGB durch die Kundin oder deren Nutzer entstehen, einschliesslich finanzieller Nachteile, die Staffapp durch Drittansprüche infolge einer solchen Verletzung entstehen.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1. Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Vertragsende. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
7.2. Mit Vertragsende enden der Zugang zur Software und das Recht zu ihrer Nutzung. Personendaten, die Staffapp im Auftrag der Kundinnen bearbeitet, werden nach Wahl der Kundinnen entweder an die Kundinnen zurückgegeben oder vernichtet. Einzelheiten — insbesondere zur Ausübung des Wahlrechts und zu allfälligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten — regelt der ADV. Ein allfälliges Guthaben wird innert 30 Tagen nach Vertragsende zurückerstattet.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Staffapp darf die Software ganz oder teilweise durch oder gemeinsam mit Dritten sowie durch oder gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften wie insbesondere Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften anbieten oder anbieten lassen. Staffapp darf Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Software an solche Dritte und Gesellschaften übertragen. Solche Dritte und Gesellschaften können sich ausserhalb der Schweiz befinden.
8.2. Staffapp kann diese AGB, den ADV sowie den Funktions- und Leistungsumfang der Software anpassen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Software sowie aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen. Änderungen, die die Kundinnen wesentlich belasten, und Änderungen der ADV kündigt Staffapp mindestens einen Monat im Voraus in geeigneter Form an. Die Kundinnen können den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Andernfalls gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt.
8.3. Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen dieser AGB erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei auch über die Geltung dieser AGB hinaus dauerhaft vertraulich zu behandeln.
8.4. Für diese AGB gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Abkommen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Staffapp, mit dem Vorbehalt, dass Staffapp Rückgriffs- und Schadloshaltungsansprüche gegenüber der Kundin Fall eines Drittanspruchs gegen Staffapp vor jedem zuständigen Gericht geltend machen kann.
9. Bestimmungen für die Verwendung der Staffapp iPhone App
Diese Vereinbarung besteht ausschliesslich zwischen der Kundin und Staffapp, nicht mit Apple Inc. („Apple"). Staffapp verantwortet die App und ihre Inhalte allein. Dieses EULA räumt keine Rechte ein, die den Apple Media Services Terms and Conditions («Terms»; http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes) widersprechen. Staffapp räumt der Kundin eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der App auf Apple-Geräten ein, die die Kundin besitzt oder kontrolliert, im Rahmen der Terms. Staffapp erbringt etwaige Wartungs- und Supportleistungen (soweit vereinbart) selbst, Apple trifft keine solche Pflicht. Auch die Gewährleistung im ausdrücklich vereinbarten Umfang liegt Staffapp. Erfüllt die App von Staffapp eine Gewährleistung nicht, kann die Kundin Apple benachrichtigen, und Apple erstattet diesfalls den etwaigen Kaufpreis. Weitergehende Gewährleistungspflichten von Apple sind ausgeschlossen. Nur Staffapp verantwortet Ansprüche im Zusammenhang mit der App. Bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten durch die App oder deren Nutzung übernimmt Staffapp, nicht Apple, die Abklärung und ggf. (falls ausdrücklich vereinbart) die Verteidigung, den Vergleich und die Erledigung. Die Kundin sichert zu, dass sie sich (i) nicht in einem Land befindet, das einem US-Embargo unterliegt oder von der US-Regierung als terrorismusunterstützend eingestuft wird, und (ii) nicht auf einer US-Sanktionsliste verbotener oder beschränkter Parteien geführt wird, und die Kundin hält bei der Nutzung der App ggf. anwendbare Bedingungen Dritter ein. Apple und ihre Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser Vereinbarung und können sie der Kundin gegenüber durchsetzen. Anfragen, Beanstandungen und Ansprüche zur App richten Sie an Staffapp.